Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für alle Geschäftsbeziehungen mit LIDESSENCE gelten. Die AGB regeln die Rahmenbedingungen für Bestellungen, Lieferungen und die Nutzung unserer Dienstleistungen. Wir haben die wichtigsten Punkte verständlich zusammengefasst, damit Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert sind

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B) – SANDENCE GmbH


SANDENCE GmbH | Heidelbergstrasse 9 | 8355 Aadorf | Schweiz

(nachfolgend „SANDENCE“)


0. Definitionen


0.1 „Produkte“ bezeichnet sämtliche von SANDENCE gelieferten Waren, einschliesslich Medizinprodukte, Hilfsmittel, Zubehör sowie – sofern angeboten – kosmetische Produkte.


0.2 „Kunde“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die Produkte im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit erwirbt.


1. Geltungsbereich


1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen der SANDENCE an Geschäftskunden, insbesondere medizinische Fachpersonen, Kliniken, Praxen und andere institutionelle Abnehmer.


1.2 Diese AGB gelten nicht für Privatkunden / Endverbraucher.


1.3 Diese AGB haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden.


1.4 Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn die SANDENCE diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.


1.5 Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor.


2. Angebote und Vertragsabschluss


2.1 Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig und vertraulich zu behandeln.


2.2 Ein Vertrag kommt durch Bestätigung des Kunden oder durch schriftliche Auftragsbestätigung der SANDENCE zustande.


2.3 Produktangaben, Abbildungen und Beschreibungen dienen der Orientierung und können sich aufgrund technischer oder regulatorischer Entwicklungen ändern; Änderungen im Rahmen der geltenden Vorschriften (z. B. MepV, MDR) bleiben vorbehalten.


2.4 Die SANDENCE behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z. B. fehlende Verfügbarkeit, Lieferrisiken, Compliance-Gründe, Verdacht auf Zweckentfremdung, Bonitätsbedenken). Der Vertrag entsteht erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SANDENCE.


2.5 Sämtliche Produktebeschreibungen, Bilder, Fotos, Text und Mediendaten unterliegen dem alleinigen Nutzungsrecht von SANDENCE. Die in den Verkaufsunterlagen auf der Website enthaltenen Produkte sind rechtlich geschützt. Nachproduktion und Imitation dieser Produkte sind verboten und werden sanktioniert.


3. Preise


3.1 Sämtliche Preise verstehen sich in CHF, exklusive Mehrwertsteuer sowie weiterer Steuern oder Abgaben, exklusive Verpackung, Versand und Versicherung, sofern nicht anders vereinbart.


3.2 Massgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung von SANDENCE schriftlich oder elektronisch bekanntgegebenen Preise (insbesondere in Bestell- und Angebotsunterlagen oder in elektronischen Bestellsystemen) bzw. individuell schriftlich vereinbarte Offerten. Preisänderungen für zukünftige Bestellungen bleiben vorbehalten.


3.3 Offensichtliche Preisirrtümer berechtigen nicht zu Ansprüchen gegenüber der SANDENCE.


4. Zahlungskonditionen


4.1 Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen netto zahlbar.


4.2 Bei Zahlungsverzug kann die SANDENCE Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. sowie Mahngebühren verlangen; zudem kann sie Lieferungen zurückhalten, Lieferstopps verhängen oder Vorauszahlung verlangen.


4.3 Die Verrechnung mit nicht anerkannten Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen.


4.4 Bei Anzeichen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden oder bei wiederholtem Zahlungsverzug kann die SANDENCE Vorauszahlung oder Sicherheiten verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.


5. Eigentumsvorbehalt


5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der SANDENCE. Mit Zustandekommen des Vertrages ermächtigt der Kunde SANDENCE gleichzeitig auf seine Kosten zur Sicherstellung der Ansprüche die Eintragung des Eigentumvorbehalts in amtliche Register vornehmen zu lassen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.


5.2 Der Kunde lagert die Produkte sorgfältig und schützt sie vor Zugriffen Dritter.


6. Konsignations- und Testprodukte


6.1 Konsignations- und Testprodukte bleiben Eigentum der SANDENCE.


6.2 Der Kunde stellt geeignete Lagerbedingungen sicher und trägt die Kosten für Lagerung, Sicherung und Versicherung.


6.3 Entnahmen gelten als Kauf und werden entsprechend fakturiert.


6.4 Der Kunde prüft konsignierte Ware bei Erhalt innerhalb 48 Stunden.


6.5 Der Kunde stellt die Rückverfolgbarkeit konsignierter Ware gemäss Art. 24 MepV / Art. 25 MDR sicher.


7. Lieferfristen


7.1 Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert.


7.2 Lieferverzögerungen berechtigen nicht zu Schadenersatz oder Rücktritt.


7.3 Teillieferungen sind zulässig.


7.4 Voraussetzung für eine fristgerechte Lieferung ist die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Angaben und Unterlagen durch den Kunden.


8. Lieferung, Gefahrübergang und Transportschäden


8.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager der SANDENCE oder ab Logistikpartner.


8.2 Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über.


8.3 Transportschäden sind unverzüglich dem Transporteur zu melden, schriftlich zu dokumentieren und der SANDENCE ebenfalls umgehend mitzuteilen.


8.4 Unterbleibt die Meldung gemäss Ziff. 8.3 und Ziff. 9, gilt die Lieferung als genehmigt.


9. Prüfungspflicht und Mängelrüge


9.1 Der Kunde prüft die Lieferung unverzüglich. Offensichtliche Mängel (insb. Transport/Verpackungsschäden, Falschlieferungen, Mengendifferenzen) sind spätestens innerhalb 48 Stunden nach Erhalt schriftlich zu melden. Sonstige erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb 5 Arbeitstagen nach Erhalt schriftlich zu melden.


9.2 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu melden.


9.3 Unterbleibt die fristgerechte Meldung, gilt die Ware als mängelfrei akzeptiert.


10. Rücknahmen und Retouren


10.1 Rückgaben sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es liegen sachliche Mängel vor oder SANDENCE stimmt im Einzelfall aus Kulanz schriftlich zu.


10.2 Ausnahmen bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der SANDENCE.


10.3 Nicht rücknahmefähig sind insbesondere:


  • geöffnete oder beschädigte Produkte
  • sterile oder hygienisch sensible Produkte
  • Produkte mit weniger als 6 Monaten Resthaltbarkeit
  • Sonderanfertigungen
  • Artikel, die länger als 30 Tage beim Kunden lagern
  • Produkte ohne vollständige Rückverfolgbarkeit


10.4 Unangemeldete Retouren werden nicht gutgeschrieben und auf Kosten des Kunden entsorgt oder zurückgesandt.


10.5 Rückerstattungen erfolgen ausschliesslich in Form einer Gutschrift.


11. Gewährleistung und Haftung


11.1 Soweit gesetzlich zulässig, gewährt SANDENCE nach eigener Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung, Gutschrift oder Rücknahme gegen Gutschrift. Weitergehende Rechte des Kunden (insbesondere Wandelung und Minderung) sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht. Die Gewährleistungsfrist endet spätestens nach Ablauf von 3 Monaten, gerechnet ab dem Lieferzeitpunkt.


11.2 Die SANDENCE haftet für Schäden nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.


11.3 Jede weitergehende Haftung – insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden, Betriebsunterbrüche, entgangenen Gewinn sowie Montage- oder Demontagekosten – ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.


11.4 Die Haftung für Personenschäden und zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleibt vorbehalten.


11.5 Bei Eintritt eines Ereignisses, welches ausserhalb des Einflussbereichs von SANDENCE liegt (sog. höhere Gewalt), übernimmt SANDENCE keine Haftung oder Verantwortung für die Nichterfüllung oder verspätete Leistung jeglicher Pflichten aus diesen AGB und den darauf basierenden Verträgen. Ein Ereignis ausserhalb des Einflussbereichs liegt beispielsweise in folgenden Fällen vor:


Bei Streiks, Sperren oder anderen industriellen Handlungen durch dritte Parteien, Invasionen, Terroristenanschläge, Krieg, Feuer, Explosionen, Stürme, Fluten, Erdbeben, Epidemien, Pandemien, anderer Naturkatastrophen, oder das Versagen von öffentlichen oder privaten Kommunikationsnetzwerken oder die Nutzungsfähigkeit der Schienen-, Versand-, Flug-, Kraftfahrstrecken oder anderer Mittel des öffentlichen und privaten Verkehrs.


12. Vigilanz und regulatorische Pflichten


12.1 Der Kunde meldet sicherheitsrelevante Vorkommnisse, Auffälligkeiten und Abweichungen unverzüglich schriftlich an die SANDENCE.


12.2 Der Kunde stellt die Rückverfolgbarkeit der gelieferten Produkte bis zum Endanwender sicher.


12.3 Der Kunde unterstützt die SANDENCE und den Hersteller bei Untersuchungen gemäss geltenden Vigilanzvorschriften.


12.4 Die SANDENCE kann für bestimmte Produkte als Importeur und/oder Schweizer Bevollmächtigter (CH-REP) im Sinne der Medizinprodukteverordnung (MepV) auftreten. Der Kunde verpflichtet sich, diese Produkte bestimmungsgemäss zu verwenden und die einschlägigen Rückverfolgbarkeits- und Meldepflichten einzuhalten.


13. Datenschutz


13.1 Die SANDENCE verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragserfüllung und gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sowie, soweit anwendbar, der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).


13.2 SANDENCE kann Personendaten an Dienstleister, Logistik- und Servicepartner sowie Hersteller weitergeben, soweit dies zur Vertragserfüllung, Qualitätssicherung oder zur Erfüllung regulatorischer Pflichten (z. B. Vigilanz, Rückverfolgbarkeit) erforderlich ist.


13.3 Gesundheitsbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies für Vigilanz oder andere gesetzliche Pflichten notwendig ist.


13.4 Die SANDENCE ergreift angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.


14. Gerichtsstand und anwendbares Recht


14.1 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Für Kunden mit Sitz ausserhalb der Schweiz gilt Schweizer Recht, soweit nicht zwingendes Recht am Sitz des Kunden entgegensteht.


14.2 Gerichtsstand ist Frauenfeld, Schweiz. Die SANDENCE ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände.


14.3 Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen.


15. Schlussbestimmungen


15.1 Änderungen dieser AGB können jederzeit durch SANDENCE erfolgen.


15.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht.


15.3 Massgeblich ist die deutschsprachige Fassung dieser AGB.


15.4 Massgebend ist die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website der SANDENCE veröffentlichte Fassung dieser AGB.


Stand: Januar 2026